Der Scheidungstermin vor Gericht – Wie läuft die Verhandlung ab?

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 15. November 2023

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

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Das Scheidungsverfahren zieht sich nicht selten über mehrere Jahre. Zahlreiche Fragen sind zu klären, etwa zum Unterhalt oder zum Versorgungsausgleich. Bei einvernehmlichen Scheidungen ist die Dauer in der Regel geringer als in streitigen Verfahren. Doch jede Scheidung findet ihren Abschluss in der letzten Hauptverhandlung – dem Scheidungstermin. Die Wartezeit von Antragstellung bis zum Haupttermin kann lang sein. Wie dieser Gerichtstermin schließlich abläuft und wer bei diesem anwesend sein muss, erfahren Sie in diesem Ratgeber.

Das Wichtigste in Kürze: Ablauf des Scheidungstermins

Müssen beide Ehepartner zum Scheidungstermin erscheinen?

Ja. In Deutschland müssen am Scheidungstermin beide Eheleute persönlich vor Gericht erscheinen.

Wie läuft der Scheidungstermin ab?

Während des Scheidungstermins trägt der Anwalt des Antragstellers und ggf. des Antragsgegners, sollte dieser einen eigenen Anwalt haben, den Scheidungsantrag und ggf. die Folgesachen vor. Danach erfolgt die Anhörung der Eheleute. Dann werden Einigungen über Folgesachen protokolliert und beschlossen.

Wann ist eine Scheidung rechtskräftig?

Am Ende des Scheidungstermins erfolgt der Scheidungsbeschluss. Verzichten beide Ehegatten auf Rechtsmittel, ist die Scheidung sofort rechtskräftig.

Was passiert beim Scheidungstermin?

Scheidung eingereicht: Wie lange dauert es bis zum Scheidungstermin?

Die Spanne zwischen der Einreichung des Scheidungsantrages und dem abschließenden Haupttermin der Scheidung vor Gericht kann mehrere Jahre betragen.

Im Scheidungstermin wird die Ehe letztlich aufgelöst.
Im Scheidungstermin wird die Ehe letztlich aufgelöst.

Besonders in streitigen Familienverfahren, in denen die Ehegatten immer weitere Folgesachen wie Unterhalt und Sorgerecht in den Scheidungsverbund per Gerichtsbeschluss entscheiden lassen wollen, zieht sich die Eheauflösung in aller Regel länger.

Erst mit abschließender Klärung aller offener Folgesachen kann der Scheidungstermin angesetzt werden, in dem endgültig sämtliche Einigungen protokolliert und die Ehe tatsächlich geschieden werden.

Im Falle einer einvernehmlichen Scheidung, bei der die Ehegatten sich etwa in einer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung über sämtliche mit der Eheauflösung einhergehenden Punkte außergerichtlich einigen können, ist die Dauer bis zum Scheidungstermin in aller Regel geringer.

Muss man bei der Scheidung anwesend sein?

Dem Familienrecht entsprechend müssen bei der abschließenden Hauptverhandlung beide beteiligten Ehegatten anwesend sein. Bei Scheidung besteht damit Anwesenheitspflicht! Sowohl Antragsteller als auch Antragsgegner erhalten eine förmliche gerichtliche Ladung zum Scheidungstermin. In dieser werden sie auch darauf hingewiesen, dass sie persönlich bei dem Termin anwesend sein müssen.

Am Tag der Scheidung ist persönliches Erscheinen beider Ehegatten gerichtlich vorgeschrieben!

Neben den Beteiligten sind zudem auch die Rechtsanwälte der Parteien anwesend. In streitigen Scheidungsverfahren hat in der Regel jeder Ehegatte einen Anwalt mit seiner Vertretung beauftragt. In einvernehmlichen Verfahren genügt in der Regel nur einer, da lediglich der Antragsteller verpflichtet ist, einen Rechtsanwalt mit der Scheidung zu beauftragen.

Wenn Sie beim festgesetzten Scheidungstermin unentschuldigt nicht erscheinen, kann das Familiengericht diesen Vorgang ahnden. In der Regel ist es jedoch möglich, den Scheidungstermin zu verschieben. Gründe können etwa sein, wenn einer der Ehegatten in dieser Zeit nicht anwesend sein kann etwa wegen eines dringenden Auslandsaufenthalts aus beruflichen Gründen oder der Arbeitgeber denjenigen nicht freistellen will oder kann. Informieren Sie in einem solchen Fall rechtzeitig Ihren Anwalt oder aber das Gericht.

Haben Sie sich doch noch gegen die Scheidung entschieden, können Sie den Scheidungstermin ggf. auch absagen – zum Beispiel wenn Sie die Trennung aufgrund der Versöhnung rückgängig machen möchten. Allerdings müssen hierbei beide Parteien dem Vorgang zustimmen.

Scheidungstermin – Zum Ablauf

Anwesenheitspflicht: Wenn Sie beim Scheidungstermin nicht erscheinen, kann das Familiengericht dies ahnden.
Anwesenheitspflicht: Wenn Sie beim Scheidungstermin nicht erscheinen, kann das Familiengericht dies ahnden.

Der Anhörungstermin zur Scheidung wird in der Regel erst festgesetzt, wenn dem Gericht sämtliche Auskünfte zum Versorgungsausgleich und anderen Folgesachen vorliegen. In den meisten Fällen können die entsprechenden Klärungen im Trennungsjahr getroffen werden.

In dem Termin selbst trägt der Anwalt des Antragstellers den Scheidungsantrag vor. Im Familienrecht ist für die Vorbringung des Anliegens der Anwaltszwang maßgeblich. Hat auch der Antragsgegner seinerseits einen Antrag gestellt, so muss auch dessen Anwalt diesen dem Gericht vorstellen. Gegebenenfalls sind im Rahmen dessen auch die weiteren Folgesachen vorzutragen, die von den Ehegatten in den Scheidungsverbund eingebracht wurden.

Zum Anwaltszwang im Familienrecht: Um beim Termin zur mündlichen Verhandlung über den Scheidungsantrag und die Folgesachen den Scheidungsantrag einzubringen, muss der Antragsteller einen Rechtsanwalt beauftragen. Nur der Antragsgegner darf den Scheidungstermin ohne Anwalt wahrnehmen, wenn er gegen die Regelungen keine Einwände hat, die einer rechtlichen Auseinandersetzung bedürfen.

Hiernach werden die Ehegatten selbst angehört: Wollen sie beide die Scheidung? Sehen sie gleichsam die Ehe als gescheitert an? Ist die Trennung tatsächlich nicht mehr revidierbar? Gegebenenfalls kommen zu den einzelnen Folgesachen auch weitere Fragen hinzu.

Bereits vor dem gerichtlichen Termin hat in der Regel ein reger Schriftverkehr zwischen den Parteien und dem Gericht stattgefunden. Hierbei sollten Fragen zu Folgesachen wie Versorgungsausgleich und Hausratsteilung und der Scheidung selbst grundsätzlich gelöst werden. Im Scheidungstermin sollen ebendiese abschließend geklärten Punkte offiziell protokolliert und beschlossen werden.

Wie lange dauert ein Scheidungstermin vor Gericht?

Sie können den Scheidungstermin auch verschieben - oder gar absagen im Falle einer Versöhnung.
Sie können den Scheidungstermin auch verschieben – oder gar absagen im Falle einer Versöhnung.

Je mehr Folgesachen in den Scheidungsverbund hineinzählen, desto länger gestalten sich Antragsverlesung und Anhörung der Ehegatten. Die Dauer vom Scheidungstermin ist daher bei Eheauflösung im Einvernehmen in der Regel kürzer als bei streitigen Verfahren mit Folgeanträgen und Gegenanträgen.

Ist der Scheidungstermin öffentlich?

Nein, Scheidungstermine sind nie öffentlich und das heißt, nicht jeder darf sich in Verfahren beim Familienrecht einfach in den Gerichtssaal dazusetzen und dem Verfahren folgen. Nur beteiligte Personen dürfen an dem Verfahren teilnehmen. Hierzu zählen die Ehegatten und deren Rechtsbeistände, Richter und Protokollführer und ggf. auch ein Dolmetscher. Andere Beisitzende sind nur dann gestattet, wenn alle Beteiligten diesem Vorgang ausdrücklich zustimmen.

Der Scheidungsbeschluss

Nachdem die Anhörung und die Vorträge ihren Abschluss gefunden haben, fällt die gerichtliche Entscheidung – der Scheidungsbeschluss. In diesem sind alle abschließenden Feststellungen aufgeführt und die Scheidung der Ehe bestimmt. Der Scheidungsablauf findet damit sein Ende. Allerdings ist der Beschluss erst rechtskräftig, wenn alle Parteien den Rechtsmittelverzicht erklären.

Über den Autor

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Jana O.

Jana hat an der Uni Greifswald Ger­manis­tik, Philosophie und Englische Literatur­wissenschaften studiert. Seit 2015 unterstützt sie das Redaktionsteam von scheidung.org. Ihre über die Jahre angeeignete Expertise nutzt sie seither, um komplizierte rechtliche Themen leicht verständlich aufzubereiten. Schwerpunkte ihrer Ratgeber sind Unterhalt, Eheverträge und Trennung.

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Kommentare

  • Nati sagt:

    scheidung ist soweit einvernehmlich.
    Ich habe keinen Anwalt sondern nur mein Nochehemann.
    Ich wohne mir meinem Sohn in der Ehelichen Wohnung in der nur der Nochehemann im Mietvertrag steht.
    Vereinbart ist das wir nach Scheidung dem Vermieter mitteilen das ich laut BGB dann das Mietverhältnis übernehme.

    Kann ich dies bei Gericht anbringen damit dies dann im Scheidungsurteil steht oder würde ich dafür einen Anwalt benötigen?

    Vielen Dank

  • Guido sagt:

    Hallo,
    ich habe vom Familiengericht eine Ladung zu einer Anhörung bekommen. Von Scheidungstermin steht da nichts. Ist der Anhörungstermin der Scheidungstermin?
    Noch eine Frage: ich gehe von einer einvernehmlichen Scheidung aus und beabsichtige bisher als Antragsgegner keinen eigenen Anwalt zu nehmen. Allerdings habe ich den eigentlichen Scheidungsantrag bisher weder von der Anwältin der Antragstellerin erhalten, noch vom Gericht. Ich möchte mich nicht im Termin überraschen lassen. Wie/Woher bekomme ich ohne eigene anwaltliche Vertretung den Inhalt des Scheidungsantrages vor dem Anhörungstermin?
    Vielen Dank.

  • K. sagt:

    Bei einvernehmlicher Scheidung-alle strittigen Punkte sind geklärt- müssen dann beide Ehegatten beim Richter erscheinen, oder genüg das Erscheinen des Antragstellers mit Anwalt?

    1. scheidung.org sagt:

      Guten Tag,

      im Scheidungstermin besteht in aller Regel Anwesenheitspflicht für alle Beteiligten.

      Ihr Scheidung.org-Team

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